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   FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02   

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https://dejure.org/2004,18235
FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02 (https://dejure.org/2004,18235)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.10.2004 - 5 K 336/02 (https://dejure.org/2004,18235)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 5 K 336/02 (https://dejure.org/2004,18235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anerkennung von "Finanzplandarlehen" als verlustausgleichsfähige Kapitaleinlage im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Anerkennung von "Finanzplandarlehen" als verlustausgleichsfähige Kapitaleinlage im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung eines Gesellschafterdarlehens als Bestandteil des steuerlichen Kapitalkontos eines Kommanditisten; Gebot zur Einbeziehung von Finanzplandarlehen in den sofortigen Verlustausgleich; Einordnung eines Darlehens als funktionales Eigenkapital

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 28/98

    Verlustausgleich nach §15 a EStG bei eigenkapitalersetzenden Darlehen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02
    Zur Begründung verwies es u.a. auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 28. März 2000 VIII R 28/98, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2000, 347, wonach selbst eigenkapitalersetzende Darlehen nicht Teil des steuerlichen Kapitalkontos im Sinne des § 15a EStG sein könnten.

    Dies gilt nach der Grundsatzentscheidung des BFH vom 28. März 2000 VIII R 28/98, BStBl II 2000, 347 auch für eigenkapitalersetzende Darlehen.

    Diese Frage ist jedoch bereits durch die Entscheidung BFH, BStBl II 2000, 347 geklärt.

    Die Klägerseite wird hierdurch auch nicht unangemessen belastet, weil ein eventueller Darlehensausfall jedenfalls bei Beendigung der Mitunternehmerschaft steuerlich geltend gemacht werden kann (vgl. BFH, BStBl II 2000, 347, 350).

    Ein eventueller Darlehensausfall kann übrigens bei Beendigung der Mitunternehmerschaft steuerlich geltend gemacht werden (BFH v. 28.3.2000, BStBl II 2000, 347, 350).

  • BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98

    Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH;

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02
    So habe der Bundesgerichtshof -BGH- mit Urteil vom 28. Juni 1999 II ZR 272/98, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1999, 1198 klargestellt, dass der Finanzplankredit keine eigenständige Kategorie des Eigenkapitalersatzrechts darstelle.

    Der BGH hat in seiner Leitentscheidung vom 28. Juni 1999, DStR 1999, 1198 klargestellt, dass sich allein aus dem Begriff eines Finanzplandarlehens keine spezifischen Rechtsfolgen ableiten lassen: Die Gleichstellung der in der Krise gewährten oder belassenen Gesellschafterleistungen mit dem Eigenkapital rechtfertigt sich nicht aus einer entsprechenden Planung oder einer Finanzierungsabrede der Gesellschafter.

    Die Verpflichtung zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens kann zwar einlageähnlichen Charakter haben (vgl. BGH, DStR 1999, 1198, 1999).

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 80/95

    Kein Darlehenskonto, sondern Kapitalkonto des Kommanditisten bei Erfassung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02
    Als Kapitalkonto kann ein Darlehenskonto grundsätzlich nur dann behandelt werden, wenn auf ihm auch Verluste verrechnet werden; denn mit dem Begriff des Darlehens ist eine Verlustbeteiligung des Gläubigers grundsätzlich unvereinbar (BFH, Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 80/95, BStBl II 1997, 36 ).

    Als Kapitalkonto - auch i.S. des § 15 a EStG - kann ein Darlehenskonto grundsätzlich nur behandelt werden, wenn auf ihm auch Verluste verrechnet werden; denn mit dem Begriff des Darlehens ist eine Verlustbeteiligung des Gläubigers grundsätzlich unvereinbar (BFH v. 27.6.1996, BStBl II 1997, 36 ).

  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 78/97

    Kein Verlustausgleich mit Sonderbetriebseinnahmen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02
    Die zum Sonderbetriebsvermögen I der Gesellschafter gehörenden Darlehensforderungen gegen die Gesellschaft sind nicht in das Kapitalkonto i.S. von § 15a EStG einzubeziehen; sie sind damit auch nicht geeignet, das Entstehen eines negativen Kapitalkontos der Kommanditisten aufgrund der ihnen zuzurechnenden Anteile am Verlust der KG zu verhindern (z. B. BFH, Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97 BStBl II 1999, 163 ).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 81/02

    Verrechenbar Verlust bei Wechsel der Gesellschafterstellung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - 5 K 336/02
    Demgemäß bleibt für die Berücksichtigung sonstiger Haftungstatbestände kein Raum (vgl. dazu zuletzt BFH, Urteil vom 14. Oktober 2003, BStBl II 2004, 118 mit Nachweisen aus dem Gesetzgebungsverfahren).
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